Ein Lohn zum Leben in Winterthur und Zürich

 
 
 

Das Bundesgericht hat die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur im Mai 2026 für gültig erklärt!

Im Sommer 2023 entschied die Stimmbevölkerung in Winterthur und Zürich deutlich zu Gunsten von gesetzlichen Mindestlöhnen: in Winterthur mit 65.5% und in Zürich mit 69.5 %. Nachdem die in der Abstimmung unterlegenen Arbeitgeberverbände (Gewerbeverband der Stadt Zürich und Handelskammer Winterthur) gegen die Abstimmungsresultate vorgegangen sind, hatte ihnen das kantonale Verwaltungsgericht Ende 2024 Recht gegeben. Die Städte Zürich und Winterthur haben dieses Urteil weiter an das Bundesgericht gezogen.

Im Juni 2026 wurde von der bürgerlichen Mehrheit in Bundesbern beschlossen, dass gesetzliche Mindestlöhne von tieferen GAV-Löhnen übersteuert werden. Tausende Arbeitnehmende in GAV-Branchen können so nicht von den höheren Mindestlöhnen in Zürich und Winterthur profitieren. Wir wehren uns mit einem Referendum gegen diesen Angriff. Ab dem 30. Juni sammeln wir Unterschriften.

>>> Hier geht es zu den Argumentarien und Unterschriftenbögen (ab 30. Juni 2026)

>>> Zeige deine Unterstützung und bestelle eine Mindestlohn-Fahne