Ein Mindestlohn deckt nur Grundbedürfnisse

Vernichtet ein Mindestlohn Arbeitsplätze?

Nein. Die einzige Schweizer Studie aus dem Kanton Neuenburg hat keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit oder die Anzahl Arbeitsplätze im Kanton feststellen können. Ein Mindestlohn führt vielmehr dazu, dass Arbeitnehmende ihren Zweit- oder Drittjob aufgeben können, weil sie von ihrem Lohn leben können. Und sie können mehr Geld ausgeben, was die regionale Wirtschaft ankurbelt. Das sind gute Voraussetzung, damit die Beschäftigung steigt.

Ziehen die Unternehmen dann aus Kloten weg?

Der diesjährige Nobelpreisträger für Ökonomie, David Card, hat in seiner prämierten Forschungsarbeit festgestellt, dass sich die Beschäftigung mit der Einführung von Mindestlöhnen sogar erhöht hat. Mit dem Argument, dass die Firmen wegziehen würden, wird in erster Linie Angst gemacht. Viele der Tieflohnstellen können ausserdem gar nicht in andere Gemeinden oder Kantone verlegt werden, da die Arbeit vor Ort erledigt werden muss.

Ist der Mindestlohn nicht viel zu hoch?

Der Mindestlohn deckt nur die minimalen Bedürfnisse und orientiert sich an den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Diese Berechnung hat sich bewährt und wird auch in anderen Kantonen, die einen Mindestlohn kennen, angewandt. Sie richtet sich nach den Mindestbedürfnissen eines Menschen und erlaubt bei Weitem kein Luxusleben, sondern soll die Finanzierung der Grundbedürfnisse sicherstellen. Darüber hinaus bewirkt der Mindestlohn, dass der Staat nicht mit anderen Leistungen wie Prämienverbilligung einspringen muss und das Portemonnaie der Steuerzahler belastet.

Ist der Mindestlohn kein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit?

Das Bundesgericht hat festgehalten, dass der Mindestlohn kein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ist. Es ist eine sozialpolitische Massnahme wie die Sozialhilfe, mit der sichergestellt wird, dass Menschen, die einer Arbeit nachgehen, in der Lage sind, für ihre Lebenskosten selbst aufzukommen.